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Der SCF hat z. Zt. etwa 165 Mitglieder, mit steigender Tendenz.
Der Anteil der Jugendmitglieder liegt bei ca. 20%. Die Struktur
der Mitgliedschaft zeigt, dass die Segler aus allen sozialen Schichten
der Gesellschaft kommen. Jede unbescholtene Person kann Mitglied
des Clubs werden. Aufnahmeanträge sind mit Angabe der Art der zu
erwerbenden Mitgliedschaft an den Club zu richten.
Dokumente zum Download:
Antrag
auf Mitgliedschaft
Auszug
aus der Beitrags- und Gebührenordnung (Stand 01.01.2005)
Satzung
(Stand 04.03.2001)
Der Club hat folgende Mitgliedergruppen:
1. Ehrenmitglieder
Die Ernennung zum Ehrenmitglied, die aufgrund besonderer Verdienste
um den Club und den Segelsport erfolgen kann, kann auf Vorschlag
des Vorstandes in Übereinstimmung mit dem Vereinsbeirat durch die
Generalversammlung beschlossen werden.
2. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können diejenigen Mitgliedsanwärter werden,
die dem Club mindestens ein Jahr lang angehören. Sie werden auf
eigenen Antrag und Vorschlag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung
nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit ernannt.
3. Familienmitglieder
Familienmitglieder sind volljährige Angehörige eines ordentlichen
Mitglieds und mit diesem in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft
oder nicht wirtschaftlich selbständig, in einem gemeinsamen Haushalt
leben. Sie müssen Ihre Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen und
werden dann der Mitgliederversammlung zur Abstimmung mit einfacher
Mehrheit vorgestellt. Sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche
Mitglieder können jedoch keinen Bootsliegeplatz beanspruchen.
4. Fördermitglieder
Fördernde Mitglieder sind volljährige Personen, die die Zwecke des
Clubs zu fördern bestrebt sind und ansonsten nicht am Clubleben
teilnehmen. Sie sind berechtigt an allen Beratungen ihre Anliegen
und Meinungen vorzutragen und Anträge zustellen, haben jedoch kein
Stimm- und Wahlrecht.
5. Jugendmitglieder
Als Jugendmitglieder können Jugendliche bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr aufgenommen werden. Über ihre Aufnahme entscheidet auf
Vorschlag des Jugendleiters der Vorstand. Die Rechte und Pflichten
der Jugendmitglieder sind in den Richtlinien für die Jugendabteilung
geregelt. Die Übernahme des Jugendmitglieds in die ordentliche
Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag zum Ende des Jahres, indem der
Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet hat.
6. Mitgliedsanwärter
Die Aufnahme als Mitgliedsanwärter setzt die Vorstellung des Kandidaten
in der Vorstandsitzung und Empfehlung des Vorstandes an die Mitgliederversammlung
voraus. Nach Abstimmung in der Mitgliederversammlung, mit einfacher
Mehrheit, besteht eine Anwartzeit von 12 Monaten bis zur Abstimmung
über die ordentliche Mitgliedschaft.
Die Mitgliedsbeiträge sind
je nach Art der Mitgliedschaft unterschiedlich:
Ordentliches Mitglied 13,- € pro Monat
Familienmitglied 3,- € pro Monat
Jugendliche in der Jugendabteilung 6,50 € pro Monat
Junioren ab 18 bis 27 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden
6,50 € pro Monat
Förderndes Mitglied mind. 8,- €/Monat
Bootsstand: Länge x Breite
x 1,30 € pro Monat zzgl. 7% MWST
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