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Segeln im SCF
Die Mitgliedschaft im SCF

Der SCF hat z. Zt. etwa 165 Mitglieder, mit steigender Tendenz. Der Anteil der Jugendmitglieder liegt bei ca. 20%. Die Struktur der Mitgliedschaft zeigt, dass die Segler aus allen sozialen Schichten der Gesellschaft kommen. Jede unbescholtene Person kann Mitglied des Clubs werden. Aufnahmeanträge sind mit Angabe der Art der zu erwerbenden Mitgliedschaft an den Club zu richten.

Dokumente zum Download:

Antrag auf Mitgliedschaft

Auszug aus der Beitrags- und Gebührenordnung (Stand 01.01.2005)

Satzung (Stand 04.03.2001)


Der Club hat folgende Mitgliedergruppen:

1. Ehrenmitglieder
Die Ernennung zum Ehrenmitglied, die aufgrund besonderer Verdienste um den Club und den Segelsport erfolgen kann, kann auf Vorschlag des Vorstandes in Übereinstimmung mit dem Vereinsbeirat durch die Generalversammlung beschlossen werden.

2. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können diejenigen Mitgliedsanwärter werden, die dem Club mindestens ein Jahr lang angehören. Sie werden auf eigenen Antrag und Vorschlag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit ernannt.

3. Familienmitglieder
Familienmitglieder sind volljährige Angehörige eines ordentlichen Mitglieds und mit diesem in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft oder nicht wirtschaftlich selbständig, in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sie müssen Ihre Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen und werden dann der Mitgliederversammlung zur Abstimmung mit einfacher Mehrheit vorgestellt. Sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder können jedoch keinen Bootsliegeplatz beanspruchen.

4. Fördermitglieder
Fördernde Mitglieder sind volljährige Personen, die die Zwecke des Clubs zu fördern bestrebt sind und ansonsten nicht am Clubleben teilnehmen. Sie sind berechtigt an allen Beratungen ihre Anliegen und Meinungen vorzutragen und Anträge zustellen, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.

5. Jugendmitglieder
Als Jugendmitglieder können Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden. Über ihre Aufnahme entscheidet auf Vorschlag des Jugendleiters der Vorstand. Die Rechte und Pflichten der Jugendmitglieder sind in den Richtlinien für die Jugendabteilung geregelt. Die Übernahme des Jugendmitglieds in die ordentliche Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag zum Ende des Jahres, indem der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet hat.

6. Mitgliedsanwärter
Die Aufnahme als Mitgliedsanwärter setzt die Vorstellung des Kandidaten in der Vorstandsitzung und Empfehlung des Vorstandes an die Mitgliederversammlung voraus. Nach Abstimmung in der Mitgliederversammlung, mit einfacher Mehrheit, besteht eine Anwartzeit von 12 Monaten bis zur Abstimmung über die ordentliche Mitgliedschaft.

Die Mitgliedsbeiträge sind je nach Art der Mitgliedschaft unterschiedlich:
Ordentliches Mitglied 13,- € pro Monat
Familienmitglied 3,- € pro Monat
Jugendliche in der Jugendabteilung 6,50 € pro Monat
Junioren ab 18 bis 27 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden 6,50 € pro Monat
Förderndes Mitglied mind. 8,- €/Monat

Bootsstand: Länge x Breite x 1,30 € pro Monat zzgl. 7% MWST